Wir bieten in unserer Geschäftsstelle einmal monatlich für unsere Mitglieder eine kostenlose Beratung zur Rente durch unseren Versichertenberater Uwe Haake an.
Terminvereinbarung ist erforderlich!
Jeden zweiten Mittwoch im Monat
TERMINE BEI DER IG METALL KAISERSLAUTERN VEREINBAREN
ANSPRECHPARTNERIN: Denise Quarti - 0631 / 366 48 17
Die Beratung findet in den Räumlichkeiten der IG Metall (2. Stockwerk Fackelcenter) in Kaiserslautern statt. Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei.
Persönliche Beratung zur Rente:
Unser ehrenamtlicher Versichertenberater gibt Auskunft über alle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung, hilft bei der Kontenklärung und bei der Vervollständigung der persönlichen Versicherungsunterlagen; ebenso können alle Formen von Rentenanträgen gestellt werden.
Man unterscheidet hier zwischen:
- Beratung Kontenklärung (ca. 1 Std. Beratung)
- Rentenantrag (ca. 1 Std. Beratung)
- Ergänzung bei Erwerbsminderungsrente (1,5 Std. Beratung)
- Hinterbliebenen Rente (1,5 Std. Beratung)
Zur Kontenklärung folgende Unterlagen zum Termin mitbringen und vorlegen.
- Personalausweis
- aktueller Versicherungsverlauf
- Nachweise über Berufsausbildungen (Gesellenbrief, Zeugnisse, etc.)
- Nachweise über fehlende Versicherungszeiten, Beschäftigungen, z.B. Krankheit, usw.
- Nachweis über Wehr- oder Zivildienst-Zeiten
- Geburtsurkunde der Kinder / Stammbuch
- Schulabschlusszeugnisse (bei Schulbesuch nach dem 17. Lebensjahr)
Für den Rentenantrag:
Neben den unter Kontenklärung aufgeführten Unterlagen werden hierzu folgende Unterlagen ergänzend benötigt:
- Persönliche Identifikationsnummer
- IBAN und BIC - Kontodaten
- Krankenversichertenkarte (Anschrift Krankenkasse, Aufstellung der Krankenkasse)
- Geburtsurkunde Kind
- Schwerbehindertenausweis
- Einkommensnachweise: Betriebsrente, Zusatzrente, Direktversicherung, Krankengeld, ALG 1&2
Ergänzung bei Erwerbsminderungsrente (EM):
Neben den unter Rentenantrag aufgeführten Unterlagen werden hierzu folgende Unterlagen ergänzend benötigt.
- Aufstellung der behandelnden Ärzte, Anschriften, etc.
- Atteste, Befunde, Diagnosen über die Erkrankung (falls vorhanden)
- Krankenhausaufenthalten (letzten 3 Jahren - Anschriften und Behandlungszeitraum)
- Aufstellung von REHA-Aufenthalten (letzten 3 Jahren - Anschriften und Behandlungszeitraum)
- Einkommensnachweise Krankengeld, ALG 1, ALG 2, der jeweilige Bewilligungsbescheid
Hinterbliebenen Rente (Absprachen zwecks Unterlagen vorab telefonisch abklären)
Tausende Versichertenberaterinnen und -berater nehmen bundesweit ihre Aufgaben für die Deutsche Rentenversicherung wahr. Sie sind Helferinnen und Helfer unmittelbar in der Nachbarschaft und beantworten die Fragen der Versicherten sowie Rentnerinnen und Rentnern.
Versichertenberaterinnen und -berater sind ehrenamtlich tätige Vertrauensleute der Rentenversicherungsanstalten. Sie werden alle sechs Jahre nach den Sozialwahlen auf Vorschlag der Arbeitgeber und Gewerkschaften in ihr Amt gewählt.
Geschulte Expertinnen und Experten in den Geschäftsstellen
Auch zahlreiche Metallerinnen und Metaller sind ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und -berater. Manche arbeiten noch, andere sind bereits selbst in Rente. Sie beraten Versicherte kostenfrei und werden von der Rentenversicherung regelmäßig sozialrechtlich geschult.
Sie haben die Aufgabe, in Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung Auskunft zu erteilen und sind Versicherten oder Hinterbliebenen bei der Antragstellung oder sonstigem Schriftverkehr mit der Rentenversicherung behilflich. Sie unterstützen Versicherte dabei, notwendige oder fehlende Unterlagen zu beschaffen. Für eine spätere Antragstellung ist es ratsam, regelmäßig, spätestens aber alle zehn Jahre, eine Kontenklärung zu machen. Der Grund: Behörden und Arbeitgeber müssen Unterlagen nur eine bestimmte Zeit aufbewahren. Wer sich zu spät kümmert, hat mehr Arbeit, Belege zu besorgen.
Die Versichertenberaterinnen und -berater prüfen Rentenbescheide und legen gegebenenfalls für Versicherte Widerspruch ein. Wie die hauptamtlichen Stellen sind ehrenamtliche Beraterinnen und Berater befugt, Leistungsanträge fristwahrend entgegenzunehmen. Antworten gibt es auch bei Fragen zur Rehabilitation oder zur Rente nach 45 Versicherungsjahren, zur Mütterrente oder zur Erwerbsminderungsrente.
Bei ihrer Arbeit unterliegen die ehrenamtlichen Helfer*innen dem Sozialgeheimnis, der Schweigepflicht und dem Datenschutz.
Beratung vor Ort
Auch Deine IG Metall-Geschäftsstellen bietet regelmäßig Rentenberatungen an, bei denen sich Mitglieder von den ehrenamtlichen Beratern helfen lassen können.